AGBs
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NOCH HEUTE EUREN
WUNSCHTERMIN
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
( AGB )
Engagement-Verträge
zwischen
Rusty
Karaoke
&
Music
Entertainment
Kurt
Steinbach,
Birkengasse
11,
A-2751
Steinabrückl
(hier
und
im
Folgenden
Auftragnehmer
genannt)
und
seinem
Auftraggeber
entstehen
durch
Annahme
eines
schriftlichen
Angebotes
oder
eines
schriftlichen
Vertrages
(in
Original
oder
per
Email)
sowie
in
Ausnahmefällen
durch mündliche Zusage oder Kurznachricht.
Bei
verbindlicher
Buchung
bzw.
Vertragsabschluss
ist
eine
Anzahlung
der
vereinbarten
Gage
zu
55
%
durch
Überweisung
umgehend
zu
leisten.
Der
Termin
gilt
erst
ab
dem
Zeitpunkt
als
reserviert
bzw.
bestätigt,
wenn
die
Anzahlung
am
vereinbarten
Konto
eingegangen
ist.
Der
noch
offene
Auftragswert
ist
bis
spätestens
am
Tag
des
Spielbeginnes
entweder
in
Bar oder ein Tag vorher per Überweisung fällig.
Der
Auftraggeber
hat
für
einen
220
V,
16
A
Stromanschluss
sowie
für
einen
stabil
stehenden/staubfreien
Tisch
auf
festen
Untergrund
zu
sorgen.
Sollte
der
Auftragsort
sich
im
Freien
befinden
trägt
der
Auftraggeber
alleine
das
Witterungsrisiko
und
hat
allenfalls
für
eine
wasserdichte
Überdachung
zum
Schutz
vor
der
Nässe
oder
direkter
Sonneneinstrahlung
von
oben
und von der Seite zu sorgen.
Der
Auftraggeber
sorgt
für
eine
direkte
Zufahrt
zur
Veranstaltungslokalität
und
einen
kostenlosen
Parkplatz
am
Veranstaltungsort.
Des
Weiteren
kümmert
er
sich
um
eventuell
anfallende
Zufahrtsgenehmigungen
(wie
z.B.
Privatstraßen,
öffentlich
gesperrte
Zufahrtsstraßen
oder
Fußgängerzonen).
Sollte
eine
direkte
Zufahrt
bzw.
ein
Parkplatz
am
vereinbarten
Auftrittsort
nicht
möglich
sein
ist
der
Auftraggeber
dazu
verpflichtet
ausreichende
Hilfe
in
Form
von
Personal
und/oder
Hilfsmittel
zur
Verfügung
zu
stellen.
Sollte
der
Weg
zum
vereinbarten
Aufbauortes
nicht
barrierefrei
sein
oder
verfügt
die
Lokalität
nicht
über
einen
nutzbaren
Aufzug
ist
der
Auftraggeber
ebenfalls
zur
vorangegangen Hilfe verpflichtet.
Eine
Verpflegung
mit
ausreichend
alkoholfreien
Getränken und Speisen gilt als üblich.
Der
Auftragnehmer
ist
ausschließlich
seinem
Auftraggeber
bzw.
Vertragspartner
weisungs-
u.
ortsgebunden
und
nicht
anderen
vom
Auftraggeber
beauftragten
Personen
oder
Dienstleistern,
jedoch
nur
solange
keine
öffentlich-
oder
privatrechtliche
Rechte
bzw.
Gesetze/Verordnungen
verletzt
werden
oder sonstige Beteiligte gefährdet werden.
Eventuelle
Gebühren
(wie
z.B.
AKM)
sind
im
Vorfeld
vom
Auftraggeber
bzw.
dessen
Betreiber
der
Veranstaltungslokalität
zu
prüfen
und
gehen
zu
dessen Lasten.
Der
Auftragsnehmer
handelt
vor,
während
und
nach
dem
Auftritt
stets
in
der
Absicht
sich
selbst,
seinem
für
den
Auftritt
benötigten
Equipment
sowie
der
vom
Auftritt
betroffenen
Gäste
bzw.
Fremdpersonal
und/oder
der
Lokalität
vor
Schaden
zu
bewahren
und
ist
nicht
für
Folgeschäden
haftbar
welche
über
seine Sorgfaltspflicht hinaus gehen.
Für
Schäden
an
Person
oder
Equipment
des
Auftragsnehmers
entstehen,
welche
direkt
oder
indirekt
vom
Auftragsgeber,
dessen
Veranstaltungsgästen
oder
dessen
beauftragten
Personen,
Dienstleistern
und
deren
Personal
vorsätzlich
oder
grob
fahrlässig
entstehen
haftet
der
Auftragsgeber uneingeschränkt.
Der
Auftragsnehmer
garantiert
eine
einwandfreie
Funktion
der
von
Ihm
eingesetzten
Technik
jedoch
nur
wenn
sämtliche
vorangegangen
Bedingungen
erfüllt
wurden
und
haftet
bei
nicht
Erfüllung
bis
zur
maximalen
Höhe
der
vereinbarten
Gage.
Der
Auftragnehmer
haftet
nicht
für
Ausfälle
welche
aus
Fremdverschulden
bzw.
höherer
Gewalt
verschuldet
worden
ist
(wie
z.B.
Stromausfall,
Unwetter,
unzugänglicher Veranstaltungsort)
Bei
Stornierungen
seitens
des
Auftraggebers
ist
ab
Zeitpunkt
der
verbindlichen
Buchung
bzw.
Vertragsabschluss,
der
Auftragnehmer
mit
55
%
des
Auftragswertes,
bei
Stornierung
ab
30
Tagen
vor
Veranstaltungsbeginn
mit
100
%
zu
entschädigen.
Eine
Stornierung
seitens
des
Auftragnehmers
ist
kostenfrei
jedoch
wird
versucht
ein
möglichst
gleichwertiger
Ersatz
in
Anbetracht
der
verbleibenden
Zeit
bis
zum
Veranstaltungsbeginn
zu
finden.
Bild-
u.
Tonmaterial
welche
während
der
Veranstaltung
von
beiden
Vertragsparteien
gemacht
bzw.
veröffentlicht
werden,
dürfen
von
beiden
Vertragsparteien
für
Werbezwecke
(Homepage,
Printmedien, Soziale Netzwerke) verwendet werden.